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2023 Einbürgerung beantragen: Voraussetzungen, Antragstellung

Mit der Einbürgerung wird einem ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Deutsche Staatsangehörige haben Rechte, die andere Staatsangehörige nicht in Anspruch nehmen können. So entstehen durch die Einbürgerung beispielsweise staatsbürgerliche Rechte, wie das aktive und passive Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene. Erst mit der Einbürgerung werden diese Rechte erworben.

Anwalt für Einbürgerung KölnAls Anwalt für Einbürgerung betreue ich seit Jahren Einbürgerungsfälle in Köln und ganz NRW. Gerne berate ich Sie, ob die Möglichkeit einer Einbürgerung besteht und kläre über die notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen auf.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über einige Einbürgerung-Voraussetzungen in Deutschland verschaffen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Rechtseinschätzung nur durch die Beurteilung des Einzelfalls möglich ist. Die Einbürgerung ist überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – geregelt. Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Einbürgerung. Zum einen Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG zum anderen die Ermessenseinbürgerung nach § 8 und 9 StAG.

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ACHTUNG! Wichtige Informationen über Einbürgerung-Voraussetzungen ab 2023

Der das neue Gesetz zielt darauf ab die Einbürgerung zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen. Die Gesetzesänderung soll Ende des Jahres in Kraft treten. Ein genaues Datum ist bislang noch nicht bekannt. Ab diesem Zeitpunkt die doppelte Staatsangehörigkeit möglich.

Neue Regeln für Einbürgerung 2023 im Gesetzentwurf

Mit dem neuem Staatsangehörigkeitsgesetzt ändern sich die Voraussetzungen für die Einbürgerung wie folgt:

  • Aufenthaltsdauer wird auf fünf Jahre herabgesetzt; Im Falle besonderer Integrationsleistung (Ehrenamt, hervorhebende schulische oder berufliche Leistungen) ist eine Verkürzung auf drei Jahre möglich
  • Hinnahme der Mehrstaatlichkeit
  • Privilegierung der „Gastarbeiter Generation“: Verzicht eines schriftlichen Sprachnachweis auf Niveau B 1, sowie Einbürgerungstest
  • Verzicht auf Einbürgerungstest für Personen ab 67 Jahren mit Aufenthaltsdauer von fünf Jahren
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat oder die Vornahme antisemitischen oder rassistischen Handlungen

Aktuelle Voraussetzungen für Einbürgerung in Deutschland

Bislang waren die Voraussetzungen für die Einbürgerung strenger und schwerer zu erreichen. Bisher hatte wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • einen unbefristeten oder einen auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1
  • Einbürgerungstest
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat

Nützliche Informationen zum Thema “Einbürgerung” auf der Seite vom Bundesministerium des Innern und für Heimat:

Nützliche Informationen zum Thema “Einbürgerung” auf der Seite vom BAMF:

Einbürgerungsverfahren: oft gestellte Fragen

Wie lauft das Einbürgerungsverfahren ab?

Im Rahmen des Erstgespräches mit einem Rechtsanwalt kann meistens bereits eingeschätzt werden, wie hoch die Chancen für die erfolgreiche Einbürgerung sind. Der Antrag ist schriftlich im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Einbürgerungsbewerbers bei der zuständigen Behörde zu stellen. Neben dem ausgefüllten amtlichen Antragsformular fügen wir ein anwaltliches Begleitschreiben bei, in dem die rechtlichen Ausführungen zu dem Einbürgerungsantrag des Mandanten enthalten sind.  Dies kann unter Umständen die Chancen erhöhen und das Verfahren beschleunigen. Nachdem die zuständige Behörde alle für die Entscheidung relevanten Unterlagen erhalten hat, trifft diese letztlich eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Welche Fragen werden bei der Einbürgerung in Deutschland gestellt?

Im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Einbürgerungsbewerbers bei der Einbürgerungsbehörde werden diverse Fragen gestellt. Das Gespräch dient in erster Linie zur Klärung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Einleitung des Einbürgerungsverfahrens. Sollten die Voraussetzungen zur Einleitung des Einigungsverfahrens offensichtlich nicht vorliegen, wird der Einbürgerungsbewerber durch den Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde darauf hingewiesen. Darüber hinaus kann der Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde den persönlichen Eindruck von den erforderlichen Deutschkenntnissen sowie die benötigten Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung des Einbürgerungsbewerbers gewinnen.

Wie viele Fragen müssen beim Einbürgerungstest richtig beantwortet werden

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, von denen Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten müssen.

Wo kann ich die Fragen zum Einbürgerungstest finden?
Wie viel muss man verdienen um Deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?

Wichtig ist, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie eigenständig sichern können, d.h. insbesondere, dass Sie nicht auf öffentliche Gelder angewiesen sind. Unter Umständen kann jedoch eine Ausnahme von diesem Erfordernis vorliegen. Der notwendige Lebensunterhalt wird individuell berechnet.

Wie lange dauert es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es kann von drei Monaten bis hin zu über einem Jahr dauern.

Was muss ich tun um den deutschen Pass zu bekommen?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen u.a. erfüllen:

  1. seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
  2. den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sichern
  3. die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben
  4. keine Straftaten begangen haben
  5. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
  6. Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen

Von bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Es ist empfehlenswert, dass Sie so früh wie möglich einen anwaltlichen Beistand haben, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

Wie kann man als EU-Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?

Grundsätzlich gelten für EU-Bürger und Staatsangehörige aus Drittstaaten dieselben Voraussetzungen für die Einbürgerung. Sie benötigen allerdings keinen Aufenthaltstitel, dieser ergibt sich bereits aus dem Europarecht. Außerdem können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. 

Kann man nach 5 Jahren deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Eine Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet ist lediglich im Ermessenswege möglich.

Kann man ohne Deutschkenntnisse die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Von dem erforderlichen Sprachnachweis kann eine Ausnahme u.U gemacht werden, wenn Sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht in der Lage sind, die deutsche Sprache zu erlernen. 

Welche Deutschkenntnisse muss man haben, um in Deutschland eingebürgert zu werden?

Sie benötigen „ausreichende“ Kenntnisse der deutschen Sprache, also das sogenannte „B1 Niveau“.

Wie lange muss man in Deutschland leben um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?

Grundsätzlich müssen Sie sich 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Unter Umständen genügen auch 6 oder 7 Jahre. Die Einbürgerung ist nach 7 Jahren möglich, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen werden kann. Eine Verkürzung auf 6 Jahre ist dann möglich, wenn besondere Integrationsleistungen und besonders gute Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.

Ist bei Einbürgerung mehrfache Staatsangehörigkeit innerhalb EU erlaubt?

Ja, als Unionsbürger müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht ablegen. Allerdings kann es sein, dass Sie nach dem Recht des anderen Staates Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.

Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG

Für den Anspruch auf Einbürgerung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss seit mindestens 8 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland haben bzw. seit mind. 7 Jahren, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen wird.
  2. Oder der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis.
  3. Der Antragsteller muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
  4. Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen vorgenommen haben.
  5. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bzw. nicht zu vertretene Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein.
  6. Der Antragssteller darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  7. Der Antragsteller muss die Bereitschaft aufweisen, die bisherige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben. Hiervon ausgenommen sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz.
  8. Der Antragsteller muss ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorweisen und
  9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (respektive die erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest).

Ehegatten und minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Informationen zu Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz auf der offiziellen Webseite der Stadt Köln.

Ermessenseinbürgerung nach § 8 und 9 StAG

Wenn die Voraussetzungen für eine Pflichteinbürgerung nicht erfüllt werden, kann einer Einbürgerung immer noch nach Ermessen zugestimmt werden. Bei der Ermessenseinbürgerung müssen zunächst die Tatbestandsmerkmale des § 8 StAG erfüllt sein.

Das sind:

  1. Handlungsfähigkeit bzw. gesetzliche Vertretung des Antragstellers,
  2. Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung,
  3. Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit,
  4. Keine Verurteilung zu einer Strafe wegen einer rechtswidrigen Tat und keine Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung aufgrund seiner Schuldunfähigkeit,
  5. Eigene Wohnung oder ein Unterkommen und die Fähigkeit sich und seine Angehörigen zu ernähren,
  6. Die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse.

Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung nach Ermessen des § 8 Abs. 1 StAG vor, hat der Einbürgerungsbewerber ein subjektives Recht auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung über seinen Einbürgerungsantrag, die nach den üblichen Regeln am Maßstab des § 114 VwGO gerichtlich überprüfbar ist.